Der ÖbVI
Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur übt einen freien Beruf aus, seine Tätigkeit ist kein Gewerbe. Als unabhängiger Träger der amtlichen Vermessungsverwaltung ist er neben den Behörden der Vermessungs- und Katasterverwaltung als beliehener Unternehmer zur Ausführung diverser Amtshandlungen berechtigt, wie z.B. Liegenschaftsvermessungen (u.a. Grundstücksteilungen und Gebäudeeinmessungen) oder auch die Bescheinigung bzw. Beurkundung der Übereinstimmung des Nachweises des Liegenschaftskatasters mit der Örtlichkeit. Auch die Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung und Teilung von Grundstücken vor Ort zählt zu seinem Portfolio, des Weiteren die Beurkundung von Tatbeständen mit öffentlichem Glauben, die er durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt hat.
Er untersteht der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen. Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk er sich niederlässt.